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2011 | 3 | 139-163

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Sprawcy przemocy w rodzinie. Przegląd środków karnych i instrumentów oddziaływania przewidzianych w polskim prawie oraz ich zastosowanie

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Gewalttäter in der Familie. Überblick der Strafmittel und Instrumente der Gegenwirkung, vorgesehen im polnischen Recht und ihre Anwendung

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Trotz Prestige und Autonomie, die es heutzutage bei jeder Familie gibt, sieht das polnische Recht die Situationen vor, deren Vorkommen in der Familie entsprechende Dienste und Institutionen berechtigt, mit der Intervention einzutreten. Eine von denen ist die Gewalt in der Familie, in Bezug auf die Tatsache, das diese die Grundrechte des Menschen verletzt, darunter das Lebensrecht, Gesundheitsrecht und das Recht der Einschätzung der persönlichen Würde, zur Absicherung deren für jeden Menschen die öffentlichen Behörde verpflichtet sind. Die Gewalt in der Familie ist ein gesellschaftlich sehr schädliches Ereignis. Die psychischen Schäden und die reale Gefahr: Lebensgefahr, Gesundheitsgefahr und Entwicklungsgefahr, die durch den Mitglied oder die Mitglieder der Familie geschaffen werden, und zwar gegenüber die anderen, schwächeren, sind kein Tabu mehr, und wurden zum breit diskutierten Problem, zum Gegenstand der Suche nach den Lösungen für die wirksame Einschränkung, Gegenwirkung und Hilfe den Opfern und Zurückhalten der Täter. Der Maßstab der Gewalt in den polnischen Familien ist wesentlich hoch, was die statistischen Werte widerspiegeln – Untersuchungen durchgeführt auf den repräsentativen Gruppen der Polen, sowie Analysen der Statistik der Dienste und Institutionen des ersten Kontakts mit den Fällen der Gewalt in der Familie. Die Straftaten, die mit Hilfe der Gewalt oder einer widerrechtlichen Drohung gegenüber dem Angehörigen oder einer anderen Person, die vom Täter abhängig ist, werden verfolgt und bestraft. Der Gegenstand dieses Artikels ist der Überblick der Strafmittel und Instrumente der Gegenwirkung auf die Täter der Hausgewalt, die im polnischen Rechtsystem funktionieren, sowie ihre Anwendung in den letzten Jahren. Besondere Aufmerksamkeit wurde den Lösungen gewidmet, die mit dem ersten polnischen Gesetz über die Gegenwirkung auf die Gewalt in der Familie, eingeführt im Jahre 2005, und seiner Neufassung vom Jahre 2010 zusammenhängen. Es wurden die Kompetenzen der Polizei im Bereich der Identifi kation und des Zurückhaltens der Täter dargestellt, unter Berücksichtigung der Sonderprozedur der Intervention gegenüber der Gewalt in der Familie unter dem Namen Blaue Karten, der Möglichkeit der Isolierung der aggressiven Täter von den geschädigten Mitgliedern der Familie sowie die Kompetenzen der Staatsanwaltschaft eben in diesem Bereich. Es wurden die strafbaren Taten und Sanktionen besprochen, darunter Bewährungsmittel, die für die Begehung gegenüber den Familienmitgliedern vorgesehen sind, die durch polnische Gerichte gegen die Personen, die Gewalt in der Familie anwenden, ausgesprochen werden. Es wurde festgestellt, dass die Änderungen im polnischen Recht in die Richtung des eindrücklichen Zurückhaltens der Hausaggressoren vor der weiteren Anwendung der Gewalt in der Familie streben sowie ihrer Isolation von den Opfern (bisher bestanden es kaum Möglichkeiten der Beseitigung der Täter aus den Wohnungen, eben die Geschädigten haben die Wohnungen verlassen, um sicheren Schutz zu fi nden). In der Lage der relativ milden Strafen für die Taten der Gewalt in der Familie, bei der sehr häufi - gen Aussetzung der Strafe auf Bewährung, erscheint die Chance für dauerhafte Änderung des Verhaltens der Täter in den Bewährungsmitteln, die auf diese Personen durch die Gerichte auferlegt werden, und vor allem in den durch den Staat fi nanzierten Korrektiv- Edukationsprogrammen. Die Wirksamkeit der Einschränkung der Ereignisse der Gewalt in der Familie, in der Lage der Einführung von meist optimalen Rechtsvorschriften, ist mit der Determination bedingt und eine mutige Benutzung der Möglichkeiten des Zurückhaltens der aggressiven häuslichen Täter, und vor allem Anschaffen in den lokalen Milieus der Koalitionen gegen die Hausgewalt, die sich auf der Identifi zierung und eindringlichem Einfl uss auf das Verhalten des Täters konzentrieren, parallel mit den Unterstützungshandlungen, die an die mit der Gewalt betroffenen Personen gerichtet werden, sowie Profi laxe für die potenziellen Opfer und Zeugen.

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3

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139-163

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