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Der Verfasser versucht in diesem Artikel die Auslegung der Merkmale von manchen verbotenen Taten durchzuführen, die auf die sexuelle Selbstbestimmung und die Sittlichkeit gezielt sind, sowie auch die Neuordnung von manchen terminologischen Fragen. Die Merkmale „Sexualtat“, „andere Sexualtat“ und „Geschlechtsverkehr“ sind unangemessen, wodurch in der Theorie, sowie auch in der Praxis des Strafgesetzes, die Interpretationszweifel entstehen. Die unangemessene Auslegung der obengenannten Merkmale kann zu negativen Folgen führen, was zweifellos die falsche Einstufung der menschlichen Handlung bedeuten kann, in diesem Falle als Begehen einer gesetzwidrigen Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung und die Sittlichkeit, die zur entbehrlichen Verurteilung des Täters führen kann. Andererseits kann die falsche Auslegung dem wirklichen Täter helfen, die Verantwortung wegen der Straftat zu meiden. Der Verfasser der Veröffentlichung stellt zur Erklärung von bestehenden Zweifeln die Beispiele von den obengenannten Begriffen dar, indem er sich auf den Forderungen der Lehre des Strafgesetzes und der gerichtlichen Rechtsprechung stützt.