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Der Begriff ,potestas’, in der Bedeutung der Gewalt in der Kirche, ist einer der bedeutendsten Begriffe der Kanonistik. Die Gewalt in den Staaten gründet auf der Verteilung vom Charles Montesquieu auf die gesetzgebende Gewalt, Vollzugsgewalt und richterliche Gewalt. Wenn es um Die Gewalt in der katholischen Kirche geht, die Situation sieht ganz anders aus. Die Gewalt in der Kirche kommt direkt vom Jesus Christus. Er hat sie dem Hl. Petrus und den Apostels gegeben. Der Papst, als Inhaber des Amtes des Bischofs von Rom, hat in der Kirche, zusammen mit dem Kollegium der Bischöfe, die höchste, unmittelbare, volle und universale Gewalt. Mit dem Kollegium, aber auch allein. In der Kirche gilt die Regel der Einheit der Gewalt. Ein Subjekt übt die gesetzgebende Gewalt, Vollzugsgewalt und richterliche Gewalt aus. In den Teilkirchen, am meistens in den Diözesen, ordentliche, eigenständige und unmittelbare Vollmacht haben die Bischöfe. Die Vollmacht des Diözesanbischof bezieht sich auf die Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Der Diözesanbischof leitet die Teilkirche nicht als Stellvertreter des Papstes aber als „Stellvertreter und gesandter Christi” und übt die ihm eigene Vollmacht im Namen Christi aus (LG 27).