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Der Artikelbefasstsichmit den letztendreiÄnderungenFamilien- und Vormundschaftsgesetzbuchesin Bezug auf Vormundschaft und die Pflegschaft, die in Jahren 2009und 2010 in Kraft getretenhabenodererst am 1. Januar 2012 in Kraft tretenwerden. VondemInkrafttreten des Familie- und VormundschaftsgesetzbuchesimJahre 1965 habensich die Vorschriftenweniggeändert.Es hat sichdagegen das System und der sozialeKontextdieserVorschriftengeändert, insbesonderehabensichöffentlich- und privatrechtlicheVorschriftenüber dieErsatzsorgefürMinderjährigeentwickelt. BesonderswesentlicheÄnderungen gab esimsozialenUmfeld der Vorschriftenüber die Betreuung und Vormundschaft von Erwachsenen,die nichtvollgeschäftsfähigsind. Esgehtvorallem um demografischeÄnderungen,medizinischenFortschritt, verändertegesellschaftlicheEinstellungen und menschenrechtlicheStandards in Bezug auf den Schutz der Erwachsenen, die nicht in der Lagesind, selbständigihrenGeschäftennachgehen.Die präsentiertenÄnderungenhabenerlaubt, die Übereinstimmung der Vorschriftenüber die Betreuung von Minderjährigenmit den Vorschriftenüber die Ersatzsorgezubehalten. Eswerdendagegenweitere, umfassendeÄnderungen der Vorschriftenüber diePflege und Betreuung von Erwachsenenbenötigt, siemüssenabermit den Veränderungenin den Vorschriftenüber die Rechtsfähigkeitkoordiniertwerden.