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1988 | 36 |

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Określenie celów państwa a ustawa zasadnicza. Z problematyki najnow szego rozwoju politycznego i prawno-konstytucyjnego w Republice Federalnej Niemiec

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StaatsZielbestimmungen und Grundgesetz. Zu einer neueren verfassungsrechtspolitischen Entwicklung in der Bundesrepublik

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Es wird sow ohl auf politischer als auch w issenschaftlicher Ebene die Frage streitig erörtert, ob neue Staa,tszielbestimmungen in das Grundgesetz und/oder in die Landesverfassungen, insbesondere in bezug auf die Sorge um die Umwelt des Menschen, eingefügt werden sollen. Das Grundgesetz, auf das sich meine Abhandlung beschränkt, kennt bereits eine Reihe von Staatszielbestimmungen, durch die den staatlichen Organen inhaltliche Richtungen für ihre Tätigkeiten angegeben w erden: Wahrung der Menschenwürde, Frieden, W iederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands, Sozialstaatlichkeit, wirtschaftliches Gleichgewicht etc. Zwar haben diese Bestimmungen rechtliche Verbindlichkeit, lassen aber den Staatsorganen, insbesondere dem Gesetzgeber und der Regierung, einen sehr weiten Gestaltungsspielraum bei der Erfüllung dieser Aufgaben. Eine von der Bundesregierung ein gesetzte Expertenkommission hat Vorschläge zur Einführung neuer Staatsziele für drei Politikbereiche: Arbeit, Sorge für die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen und Kultur vorgelegt. Auf dieser Grundlage und auf zusätzlichen Vorschlägen sind im Bundesrat und im Bundestag G esetzesinitiativen ergriffen worden, um den Umweltschutz in engerer oder weiterer Form als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Die Vorschläge haben in der allerdings spärlichen verfassungsrechtlichen Literatur und in Anhörungen von Verfassungsrechtlern vor verschiedenen Staatsorganen und politischen Gremien eher ablehnendes Echo erfahren, soweit sie nicht selbst der Expertenkommission angehörten. Es wird eine Verengung des politischen Handlungsspidraumes, ein Vorrang der Aufgabe der Umweltsorge oder des Umweltschutzes vor anderen Aufgaben, eine weiter zunehmende Juridifizierung der Politik, eine Stärkung des individuellen Anspruchsdenkens befürchtet. Nach Ansicht des Verfassers sind die Einwände zwar ernst zu nehmen, können aber entweder ausgeräumt werden oder treten hinter den überwiegenden verfassungspolitischen und verfassungsrechtlichen Vorzügen der Verankerung einer Staatszielbestimmung der Sorge lür die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen zurück. Er befürwortet die Aufnahme einer derartigen Staatszielbestimmung in das Grundgesetz.

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Volume

36

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Dates

published
1988

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URI
http://hdl.handle.net/11089/11710

YADDA identifier

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