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1945 schrieb ein Bevollmächtigter des Rates für Religiöse Kulte beim Ministerrat der Sozialistischen Ukrainischen Sowjetrepublik an seinen untergeordneten Angestellten im Bezirk Winnica: ,,die Frage nach der Schließung der Gebetshäuser zeigt sich in unserer Arbeit als eine der schwierigsten und ernsthaftesten Aufgaben. Für die Lösung dieses Problems ist ein äußerst vorsichtiges Vorgehen unentbehrlich sowie eine allseitige Kenntnis der Situation an Ort und Stelle, unter der Berücksichtigung der Fragen der Gläubigen und der lokalen Möglichkeit ihrer Umsetzung“. Die Aufgabe erfüllten Partei- und Staatsorgane konsequent in den Jahren 1941-1964, indem sie ihre eigenen, das Funktionieren der Kirchen regelnden Rechtsnormen entwickelten. Schließlich wurden die Kirchen in Lagerhäuser, Klubs, Museen, Produktionshallen umgewandelt. Bis zur Oktoberrevolution gab es auf dem Gebiet des Bezirkes Winnica 56 Kirchen und 46 Kapellen. Nach dem Zweiten Weltkrieg haben die Behörden das Funktionieren von lediglich 41 Kirchen erlaubt. Bis 1951 wurden "dem Beschluss des Rates für Religiöse Kulte beim Ministerrat der UdSSR gemäß in dem Bezirk 23 römisch-katholische Kirchen geschlossen“, und bis 1958 waren es insgesamt 25 Kirchen. In den weiteren drei Jahren hat sich die Zahl der geschlossenen Kirchen auf 29 vergrößert. Auf diese Weise wurde konsequent ein Vergehen gegen die Religion und Kultur verübt.