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2011 | 3 | 5-24

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Pomorsko-brandenburski spór sądowy dotyczący przynależności państwowej Granowa. Część 1

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Der pommersch-brandenburgische Gerichtsstreit um die Staatszugehörigkeit von Granow. Teil I

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Die Geschichtsschreiber beschäftigten sich bereits mit mehreren Grenzstreitigkeiten zwischen Pommern und Brandenburg, bislang wurde jedoch der Streit um Granow (Granow bei Arnswalde) eingehend nicht untersucht. Der Streit hing eng mit den pommerschbrandenburgischen Grenzregulierungen zusammen, zu denen es im Mittelalter und später häufi g kam. In den Sammlungen des Staatsarchivs in Stettin sind einige über pommerschbrandenburgische Grenzverhandlungen berichtende Urkunden vorhanden, darunter die Akten eines pommersch-brandenburgischen Gerichtsprozesses u. d. T. Allerlei Nachrichten betreffent das Dorf Granow zwischen Pommern und der Mark Brandenburg belegen (1510–1555). Im ersten Teil des Artikels ist der Autor bemüht, den Verlauf des bereits vor 1448 bestehenden Streits zu rekonstruieren. Die Anfänge des Streits sind jedoch aufgrund der verfügbaren Quellen nicht feststellbar. Der Streit wurde anfangs um ein 5-Hufen-Ritterlehen geführt, später (nach 1469) wurde aber zu seinem Gegenstand nicht weniger als die Hälfte des Dorfes. Ansprüche darauf erhob vor Gericht der Pommernherzog, der einerseits auf den Lehnbesitz der Ritter von Granow auf beiden Seiten der Grenze, andererseits auf den Lehnseid hinwies, den die Granower Ritterschaft den pommerschen Fürsten 1469 geleistet hatte. Demzufolge wurde die vorher am westlichen Dorfrande verlaufende Grenze zwischen Pommern und der Neumark nach Osten bis an das Flüsschen Cychra (Zicher), das die Ortschaft in ihrer Mitte durchzieht, verschoben. Von Seiten Brandenburgs wurden hingegen schriftliche Urkunden aus den Jahren 1445, 1470, 1486 und 1499 vorgelegt, in denen die Ablegung des Lehnseids bestätigt und die Ritter aus Granow als Lehnsleute des brandenburgischen Kurfürsten namhaft gemacht worden waren. Darüber hinaus wurden Anfang des 16. Jahrhunderts von den Herrschern Brandenburgs Entschlüsse gefasst, die auf Bestätigung der Zugehörigkeit der Ritterlehen in Granow zur Neumark abzielten. Im Jahre 1504 wurden von Kurfürst Joachim und Markgraf Albrecht die Lehen Jacobs von Billrebeck, Balthasars von der Zinne und Antons von Polentz an die Stadt Arnswalde vergeben. 1507 erhielt der Rat der Stadt Arnswalde das Recht aufs Lehen derer von Brederlow sowie derer von Bojtyn. Den Aussagen der Zeugen zufolge waren die beiden Parteien mehrmals zusammengekommen (1454 bzw. 1455, 1466, 1490, um 1500, 1503), der Streit wurde jedoch nicht beigelegt. Die Staatszugehörigkeit der Ritterlehen in Granow war, ihren Worten gemäß, „verworren“. Dies war aber für die pommerschen Fürsten kein Hindernis, ihre Ansprüche noch Anfang des 16. Jahrhunderts geltend zu machen.

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3

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