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Die eine Änderung der Regelungen hinsichtlich der Nutzung des Eigentumsrechts am Boden und der Verfügbarkeit über denselben bedingenden Faktoren gesellschaftlich-politischen Charakters sowie die wachsende Rolle administrativer Organe in der Gestaltung der Eigentumsverhältnisse in Bezug auf Einzelwirtschaften bewirken, daß eine eingehendere Überprüfung der Eignung der Notariatsurkunde im Bereich des Bodenumsatzes als angebracht erscheint. Dieser Problematik ist der vorliegende Artikel gewidmet. Dessen Anliegen ist somit, die Aufrechterhaltung der notariellen Form von Vorträgen, deren Gegenstand Übertragung des Besitzes am Boden bildet, als unzweckmäßig aufzuzeigen und auf die Beauftragung administrativer Organe mit Gestaltung dieser Sphäre gesellschaftlicher Beziehungen als begründet hinzuweisen. Es ergab sich weiterhin die Notwendigkeit, die Frage zu beantworten, welche Rechtsform die Beteiligung administrativer Organe am Bodenumsatz annehmen sollte. Die Gesamtheit der Erwägungen scheint zur Schlußfolgerung zu berechtigen, daß die Konstruktion des Vertrags aufrechterhalten und die administrative Urkunde eliminiert werden müßte. Dafür spricht unter anderem der Umstand, daß die Kontrolle der Gerichte über die Verträge unerläßlich ist und daß die aus dem Vertrag sich ergebenden rechtlichen Beziehungen sich durch eine größere Dauerhaftigkeit kennzeichnen.
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