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In diesem Artikel wird ein Werk von W. Handelsmann betrachtet, das der Autor selbst als „ein Kommentar zu den Versen des Autors" definierte. Durch die Analyse der spezifischen Form konnten die Konsequenzen gezogen werden, die die Besonderheiten der lyrischen (poetischen) und der epischen (prosaischen) schöngeistigen Modelle und die der denotativen (referentiellen) Räume betreffen. Die an Information reiche Texterläuterung trägt aber nicht der Gestaltung des denotativen Gedichtsraumes bei, der mit Hilfe eines „Textversenkens" in eine „Reflexwirklichkeit" - das heisst die Auffiasserserfahrung - entsteht. Dabei provoziert der Kommentar den Auffasser zum Schaffen eines anderen, gleichlaufenden denotativen Raumes. Dieser denotative (referentielle) Raum wird als ein prosaischer Raum gebildet, nicht aber der abgesonderten ästhetisierten Textfragmente wegen, sondern dank dem Umstand, dass die Zusammenhänge „Kommentar-Kommentar" viel stärker als die Verbindungen „Kommentar-Gedicht" sind. Durch die Doppelräumlichkeit des schöngeistigen Modells des „Raumrisses" wird eine kennzeichnende Raumbildlichkeit des Sinnesausdrucks gewährleistet.
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