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DE
Nach der Beendung des Zweiten Weltkriegs kam die Zeit der Abrechnung mit Deutschen, Ungarn, Verrätern und Kollaborateuren, die an der Zerstörung der Tschechoslowakei, deren Besatzung und Unfreiheit in den Jahren 1938-1945 aktiv teil genommen haben. Eine der wichtigen Aufgaben der tschechoslowakischen politischen Nachkriegsrepräsentation war deshalb auch die Wiedergutmachung von materiellem Unrecht, das der tschechischen und der slowakischen Bevölkerung durch die Okkupanten und deren Helfer zugefügt wurde. Der Bevölkerung deutscher und ungarischer Nationalität und den Kollaborateuren wurde ohne Berücksichtigung der Nationalität auf Grund der Dekrete des Republikpräsidenten Edvard Beneš das gesamte Eigentum beschlagnahmt, welches nicht nur als Instrument zur Belebung tschechoslowakischer Wirtschaft und als Fundament zur Erneuerung tschechoslowakischer Währung dienen sollte, sondern auch als bedeutendes Motivationselement der Politik der Innenbesiedlung der Tschechoslowakei, besonders der Grenzgebiete, die nach der Aussiedlung des wesentlichen Teils der deutschen Bevölkerung leer ge-worden sind. Das gesamte „feindliche Eigentum“, definiert durch das Dekret des Republikpräsidenten Nr. 5/1945 Slg., wurde der Nationalverwaltung der zuverlässigen und unbescholtenen Bevölkerung tschechischer, slowa-kischer oder anderer slawischer Nationalität übergeben und anschließend ohne Ersatz beschlagnahmt. Dann wurde über die weiteren Schicksale des konfiszierten Eigentums entschlossen: ein Teil sollte zur Verstärkung des verstaatlichten Wirtschaftssektors verwendet werden, der andere sollte dem kommunalen und dem genossenschaftlichen Bereich dienen, der Rest sollte der Privatsphäre zugeteilt werden. Das unbrauchbare Eigentum, an dem aus der Sicht der Siedlungspolitik kein Interesse bestand, sollte liquidiert werden. Die erwähnten Pläne zur Nutzbarmachung des feindlichen Eigentums waren ziemlich einfach, doch die Wirklichkeit unverhältnismäßig schwieriger. Über die ausgewählten Teile des beschlagnahmten Eigentums gab es keine Streitigkeiten (z.B. die landwirtschaftlichen Anwesen wurden den Siedlern, die Familienhäuser und die zum täglichen Bedarf bestimmten beweglichen Güter den Privatpersonen zugeteilt. Viel komplizierter war die Entscheidung über die Zukunft des konfiszierten Gewerbe- und Industrieeigentums, um welches in der Nachkriegszeit heftige politische Kämpfe geführt wurden. Die Regierung der Nationalfront war über die globale Nutzung dieses Eigentums ganz im Klaren: allen wichtigen politischen Parteien zufolge sollte es zur Erholung tschechoslowakischer Währung und zur Verstärkung tschechoslowakischer Wirtschaft verhelfen. Die Wege zu diesem Ziel waren allerdings mehrere und basierten auf den Programmen einzelner politischer Parteien. Während die linksorientierten Parteien (Kommunisten und Sozialdemokraten) eine möglichst breite Sozialisierung von Gewerbe- und Industrievermögen durchsetzten (vor allem die Eingliederung in die National-, Kommunal- und Genossenschaftsbetriebe), forderten die Nationalsozialisten und die Christdemokraten massenhafte Zuteilungsaktionen vor allem im Privatbereich. Da diese Fragen auf Grund der politischen Parität entschieden wurden, war eine Einigung darüber nicht einfach und bis zum Februar 1948 auch gar nicht möglich. Diese Tatsache führte u.a. dazu, dass die Siedlungsämter und der Fonds der nationalen Erneuerung bis zum Februar 1948 so gut wie gelähmt waren und keine grundsätzliche Entscheidung getroffen wurde. Diese Situation wirkte sich aber weder für die Entwicklung der Nationalwirtschaft noch für die Nationalverwalter und weitere Bewerber um das „feindliche Eigentum“ positiv aus, denn sie brachte weder die so wichtige Stabilität der Grenzgebiete noch eine Rechtssicherheit deren Siedlern. Nach dem Februar 1948 hat sich die Lage grundlegend geändert. Nach dem kommunistischen Umsturz siegte auch das sozialisierende Konzept der Nutzung des beschlagnahmten Gewerbe- und Industrieeigentums. Der Prozess der Eingliederung von Industrie- und großen Gewerbebetrieben in den sog. höheren sozialistischen Wirtschaftssektor ist in vollen Gang gekommen. Am Anfang wurden zwar die kleinen und mittelgroßen Gewerbebetriebe auch dem Privatsektor zugeteilt, aber die Bedingungen waren da ziemlich ungünstig, so dass das Interesse an Zuteilungen seitens der Privatpersonen immer schwächer wurde. Deshalb gab es auch Fälle, wo das Gewerbeeigentum zwar zuerst ausgeklammert und für die Zuteilung dem Privatsektor gedacht oder schon sogar zugeteilt wurde, aber dann trotzdem dem sog. höheren Wirtschaftssektor zugeteilt bzw. liquidiert wur-de, falls seitens des höheren Sektors kein Interesse bestand. Die vorhandene Studie stellt nicht nur eine Analyse der Nutzbarma-chung des „feindlichen“ Gewerbe- und Industrieeigentums, sondern auch eine Materialbasis dar, die eine Zeitperiode der tschechoslowakischen Wirtschaft sowie die Schicksale des Eigentums der Bevölkerung deutscher Nationalität nach 1945 dokumentiert.
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