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EN
The bill of exchange code of 1850 was extended by some special provisions, especially ministerial decree of 1858, the Nurnberg Amendment of 1872, Jasinský’s Amendment and an act from 8 March 1876. Bill of exchange law has its history and also today it is an inseparable special part of the private law. It is therefore necessary to pay special attention to it, especially because there is very little professional literature covering its history, perhaps with the exception of V. Urfus. In the context of the Austrian bill of exchange codes I mentioned above a bill of exchange (cambium) was basically a written record of an exchange transaction. It was defined as a brief written promise that had to meet certain conditions defined by the law and whose content was otherwise identical to the contents of an exchange relationship. These conditions were either essential or non-essential. The authorized person in a bill of exchange could transfer his rights to another person. This was done in the form of an endorsement, also called “indosament” and “žiro”. A bill of exchange had to be accepted regardless of this endorsement. When paying the bill of exchange, the acceptor was to deposit the exchange amount to a court. The number of transfers by endorsement was not limited. However, each transfer had to meet various conditions defined by the bill of exchange code. If any of the required exchange requisites was missing the endorsement was, according to the bill of exchange code, treated as procuration. In this case endorsement did not transfer the rights from the endorser to the endorsee. For this reason, if the endorses was in bankruptcy proceeding, the bill of exchange was included in the bankruptcy assets. In the period of interest, a number of special exchange and mercantile courts were established with threelevel structure. These courts would make decisions on exchange relationships until they were reorganized by the Josephine reforms.
DE
Die von dem Vierjährigen Sejm eingesetzten und in den Jahren 1789-1792 organisierten Zivil-Militärischen Ordnungskommissionen waren Organe der Territorialverwaltung. Ihr Wirkungskreis fasste die ökonomischen, Bildungs-Polizei-und Militärangelegenheiten um. Zwecks einer Kontrolle der Bevölkerungsbewegung hatten diese Kommissionen allen Vorgesetzten der Religionsgemeinschaften die Führung eines Nachweises der Bevölkerung ihres Bekenntnisses beauftragt. Diese Nachweise samt den alljährlichen Zusammensetzungen von Tauf- Trauungs-und Beerdigungsurkunden sollten jeder Kreiskommission zugeschickt werden. Wolsztyn unterstand damals der Kommission des Kreises Kościan (Kosten) und des Wschowa Landes (Frauenburger Landes). Die Archivbestande dieser Kreiskommission wurden vernichtet. Nur ein handschriftliches Duplikat des Nachweises der katholischen Bevölkerung der Pfarrgemeinde Wolsztyn ist erhalten geblieben, sowie die Zusammensetzung von Pfarrurkunden, derselben Gemeinde aus dem Jahr 1792. Sie sind als eine wichtigen Quelle für die Demographieforscher anzusehen und deshalb lohnt es sich sie herauszugeben. In der Einführung zum hiesigen Beitrag ist von dem Schicksal und den Umstanden der Entdeckung dieser Handschriften und derer Charakteristik die Rede. Es ist hier anzudeuten, dass ein Teil dieser Handschriftstück "Nachweis der katholischen Bevölkerung von Wolsztyn" befindet sich im Archiv dieser Pfarrgemeinde (8 Blatter), ein anderer Teil wieder im Archiv der Patres Oblaten in Obra(6 Blatter).Pfarrunkundennachweis von 1792" und .Urkundenbuch" sind im Archiv der Erzdiözese Poznań aufbewahrt (Sygn. PM 323/4). Die beiden Nachweise sind im zweiten Teil des Aufsatzes veröffnetlicht. Um eines vollständigeren Verlesens und Verstehens des Wertes der genannten Nachweise willen, hat man hier Fragmente des Urkundenbuches der Praffgemenide Wolsztyn für die Jahre 1791-92 und 1790-93 beigelegt.
DE
Die Verzeichnisse der in den kirchlichen Visitationsprotokollen aus der Zeit vor den Polnischen Teilungen aufgeführten Bücher bilden oft die einzige Spur nicht mehr existierender Bibliotheken. Die übliche Weise des Notierens der Autoren und Titel der in den Pfarreien oder Klöstern befindlichen Bücher erlaubt lediglich Untersuchungen zur quantitativen und inhaltlichen Struktur dieser Büchersammlungen und macht es unmöglich, zum Beispiel die innere Organisation der Bibliothek, die Arten ihrer Vergrößerung oder die Herkunftsquellen dieser Sammlungen zu erkennen. Das Visitations-Inventarverzeichnis der Ordenspfarrei der Pauliner von 1783 enthält ein Verzeichnis von 807 Bänden und zeugt von einer mehrhundertjährigen Sammeltätigkeit der seit 1421 in diesem Ort ansässigen Ordensmänner. Im Zusammenhang mit der Übernahme der Pfarrseelsorgepflichten durch die Pauliner wurden in ihrer Bibliothek auch Bücher gesammelt, die für die Predigttätigkeit hilfreich sein konnten. Diese Predigtenabteilung bildete 25% des Gesamtbestaneies der Büchersammlung von Beszow und enthielt Predigtsammlungen von etwa 80 polnischen und ausländischen Autoren. Die Bibliothek selbst war am Ende des 18. Jahunderts die umfangreichste aller Büchersammlungen des Dekanats Pacanow sowie der gesamten Präpositur Wislica, Das Inventarverzeichnis von Beszow liefert einen der wenigen Beweise für die Existenz einer so imposanten Bibliothek, die ähnlich wie andere Sammlungen dieser Art in der Zeit der Ordenskassationen zerstört wurde. Ein Teil ihrer Bestände (540 Exemplare) wurde im Jahre 1819 der - nach dem Novemberaufstand nach Petersburg geschafften - Öffentlichen Bibliothek einverleibt, die übrigen wurden zerstreut oder gingen verloren. Einzelne Exemplare kann man noch in den Beständen der Lanelesbibliotheken finden, zum Beispiel in der Öffentlichen Hieronim Łopaciński-Bibliothek in Lublin oder in der Krakauer Jagiellonen-Bibliothek.
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