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in the keywords:  Crises of Loan and Credit Bank in Hradec Králové
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Die Königgrätzer „Kredit-Vorschuss-Anstalt“ (KVA) ist berühmt als die älteste nationaltschechische Aktienbank (gegr. 1868). Nachdem sie in den ersten vier Jahrzehnten als eine lokale Kleinbank alle Wirtschaftskrisen überstanden hat, wuchs sie seit 1906 in eine mittelgrosse Bank mit Aktienkapital von 15 Mill. K, die betreffs ihrer Bankoperationen und Filialen schnell vom böhmischen Nordosten in andere Regionen Böhmens, ja sogar bis Galizien mit übergrossen Ambitionen expandierte. Einige Zeichen der Krise waren bereits im letzten Vorkriegsjahr bemerkbar, aber man hat sie eher den äusseren Umständen am Geld- und Handelsmarkt zugeschrieben. Aber 26. 7. 1914 gerieten die Finanzen der Bank in offene Insolvenz, so dass sie ihre Schalter schliessen musste. Sowohl für das tschechische Bankwesen als auch für die Wiener Regierung war das äusserst unangenehme Lage. Weder Živnostenská banka (Gewerbebank), führendes tschechisches Bankinstitut, war nicht im Stande der KVA entscheidend zu helfen, ebensowenig das allgemeine Moratorium der Regierung vom 31. 7. Auf Drängen der Prager Statthalterei und der führenden tschechichen Politiker musste die Regierung zuletzt (17. 9.) spezielle Institution der „Geschäftsaufsicht“ einführen, die in KVA 7. 10. in Gestalt eines Kollegiums von vier Vertretern der böhmischen Banken unter Vorsitz von JUDr. Max Záveský (Landesbank für Böhmen) zustande kam. Nach Untersuchung der Akten und Rechnungen der KVA stellte diese Zwangsverwaltung fest, dass bereits die Bankbilanz zum 31. 12. 1913 bei weitem nicht der Wahrheit entsprach, dass die Anstalt statt Gewinn mit Verlust arbeitete, unter dem Nostro-Konto Tausende unverkäufliche Eigenaktien verwaltete und vielen bei ihr verschuldeten Unternehmen leichtsinnig weitere Kredite gewährte. Der I. Sanierungsplan der Geschäftsaufsicht (14. 12. 1914) war für Finanzministerium aus mehreren Gründen nicht akzeptabel, er war in vielem unvollständig, man sollte weiterhin nach neuen Ausgleichsordnung (10. 12. 1914) vorgehen. II. Sanierungsplan (28. 4. 1915) basierte schon auf detailierten Angaben. Die Gesamtverluste der Bank wurden auf 22,8 Mill. K festgesetzt, einschliesslich der unverkäuflichen Nostro-Aktien sogar auf 29,4 Mill. K. Inzwischen wurde auch die schlechte Geschäftslage der vielen mit KVA eng liierten Firmen bestätigt: 31 Firmen standen unter der Geschäftsaufsicht, 4 Firmen endeten im Konkurs. Aus diesen Gründen war der Sanierungsplan modifiziert und anders konstruiert: (1) Grössten direkten Abschreibungen bzw. Übertragungen in sg. Verlustreserve wurden bei den Kontokorrent-Schuldner der Textil-, Bau-, Leder-, Maschinen- und holzverarbeitenden Branche vorgenommen; (2) zur Verlustdeckung wurde der ganze Reservefonds benutzt und das Aktienkapital radikal reduziert; (3) die Gläubiger der Bank sollten zukünftig in halbjährigen Teilzahlungen befrie-digt, aber gleichzeitig verpflichtet die neuen Aktien der KVA übernehmen und dadurch die Erhöhung des Aktienkapitals von 600 000 K auf 4,2 Mill. K ermöglichen; (4) der Staat sollte der Bank auf 6 Jahre ein 6 Mill-Darlehen gewähren.
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Mit der Gutheißung Planes vom Finanzministerium trat die Sanierung der KVA in zweites Stadium. Die General-Versammlung der Aktionäre der KVA am 22. 6. 1915 genehmigte die einzelnen Vorlagen, daraufhin stimmte für den Ausgleich vor dem Kreisgericht in Königsgrätz (23. 9.) auch die Mehrheit der Bankgläubiger. Die Bank hatte am 1. 3. 1916 wieder normale Geschäftstätigkeit aufgenommen, leider fehlte ihr an Barmittel in Gestalt der versprochenen 6 Mill. K von der Staatskasse. Die allgemeine innen- und außenpolitische Lage war damals für Tschechen ungünstig (Verhaftung von K. Kramář, Auftreten des tschechischen Widerstandskampfes im Ausland, Beschuldigung der tschechischen Banken wegen der Sabotage der Kriegsanleihen, Gerichtsuntersuchung gegen Živnostenská banka, andererseits verbesserte Lage der Regierung – Durchbruch bei Gorlice, Niederlage Serbiens). Darüberhinaus kam in die Leitung des Finanzministeriums im Dezember 1915 neuer fähiger Mann – K. von Leth. Unter diesen Umständen suchte das Finanzministerium die Subvention für KVA hinauszuschieben bzw. kleiner gestalten. Erst im Mai 1916 wurde dieser Standpunkt revidiert und KVA bekam in zwei Raten die betreffenden 6 Mill. K. Ein Preis dafür war die erhöhte Kontrolle der Bank von oben: im August 1916 hat die Österreichisch-Ungarische Bank K. Srdinko, den Vorgesetzten seiner Nebenstelle in Königgrätz, zu ihrem Aufsichtsbeauftragter ernannt. Im Dezember 1916 kamen auch neue Leute in den Verwaltungsrat und das Direktorium der KVA. K. Srdinko konnte nach Wien 1916/17 melden, dass sich die finanzielle Lage der Bank zusehends stabilisierte. Die Besorgnisse erregte nur der bevorstehende Prozess gegen die ehemaligen Funktionäre der KVA. Die strafrechtliche Untersuchung gegen 28 Verwaltungsräte und Beamte der KVA wurde Ende 1914 vom Landesgericht und der Staatsanwaltschaft in Prag eingeleitet. Als Hauptbeschuldigte wurde JUDr. Fr. Ulrich, Vizepräsident des Verwaltungsrates und langjähriger Bürgermeister von Königgrätz, bezeichnet. So kam natürlich sein Abolitionsgesuch an neuen Kaiser Karl vom Januar 1917 ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Er meinte, er sei unschuldig, weil ihm jedes böse Vorhaben fremd war und nicht bewiesen war, er in seiner Banktätigkeit immer uneigennützig vorgegangen war und in seiner öffentlichen Arbeit für die Stadt und die Monarchie unzählige Verdienste erreicht hatte. In demselben positiven Sinne sprachen sich für ihn auch mehrere Gutachten von Dr. Záveský, von Königgrätzer Bischof, von Militärkommandant in Leitmeritz, von Bezirkshauptmann in Königgrätz und hauptsächlich von Präsidium der Statthalterei in Prag aus. Ohne Rücksicht darauf nahm die Staatsanwaltschaft/Prag zum Ulrichs Abolitionsgesuch den negativen Standpunkt ein, demgegenüber die Oberstaatsanwaltschaft/Prag beantragte die Einstellung des ganzen Strafverfahrens. In dieser unschlüssiger Situation verschieb das Finanzministerium die Verantwortung auf das Justizministerium. Der dort beauftragte Referent richtete sich zuerst nach der Meinung der höchsten Prager Behörden, aber der Justizminister und die hohen Ministerialbeamte kamen Ende 1917 zu einem entgegengesetzten Entschluss. So wurde die ganze Causa bis zur Auflösung der Habsburgermonarchie nicht abgeschlossen. Erst im Januar 1919 gab die republikanische Staatsanwaltschaft/Prag den Anlass zur Einstellung des Gerichtsverfahrens. Das ermöglichte Dr. Ulrich ein Abolitionsgesuch an Präsident T. G. Masaryk zu stellen und dann bis 1929 im Amt des Bürgermeisters bleiben. Das weitere Schicksal der KVA war nicht so günstig. Sie blieb am Niveau einer Kleinbank und war froh im Wege der Fusion im Jahre 1923 in Česká průmyslová a hospodářská banka eingenommen werden.
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