Der Artikel betrifft das sogenannte Konzil von Jerusalem, das in der Anfangszeit des Christentums mit einer Streitfrage befaßte, die in dem Augenblick entstanden war, als die ersten Heiden in die Kirche aufgenommen wurden. Das Konzil äußerste sich nicht nur in der Frage der Beschneidung zugunsten der Heideenchristen, sondern erließ auch ein Dekret mit vier Bedingungen, das zum einträchtigen Miteinander von Judenchristen und Heidenchristen beitragen sollte. Das Dekret mit den vier Bedingungen ist Ausdruck einer Übereinkuft, das das Wohl des jüdischen Teils der Kirche im Sinne hatte. Das Jerusalemer Konzil in Apg 15 erkennt einerseits die Freiheit der Heiden vom mosaischen Gesetz an und schützt andererseits die jüdische religiöse Tradition. Es ist ein Ausdruck der Sorge um die Einheit der Urkirche.
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