The article analyses a problem of the iconography in Causa XV in the Gratian’s Decretum. The problem posed by the Bolognese Camaldolese monk firstly concerns the accusation by the woman with whom the priest sinned and secondly the use of torture in the canonical process. In both cases, the author of the Decretum resolves the problem also citing Roman law, among others, by citing Digest or the Diocletian’s Code. Miniatures illustrating this Causa, and thus the same text, are different in their iconography depending on the time and place where the specific copy of the manuscript was made. This is mainly due to different, local traditions (e.g. in the medieval Italian countries).
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Artykuł podejmuje problem ukazania ikonografii Causae XV w Dekrecie Gracjana. Problem postawiony przez bolońskiego kamedułę dotyczy, po pierwsze, oskarżenia przez kobietę, z którą zgrzeszył duchowny, a po drugie, stosowania tortur w procesie kanonicznym. W obu przypadkach autor Dekretu rozstrzyga problem powołując się również na prawo rzymskie: między innymi cytując Digesta czy Kodeks Dioklecjana. Miniatury ilustrujące tę Causa, a więc i ten sam tekst, różnią się swoją ikonografią w zależności od czasu i miejsca wykonania konkretnego egzemplarza manuskryptu. Wynika to przede wszystkim z odmiennych, lokalnych tradycji prawnych, np. w średniowiecznych państwach włoskich.
Der Artikel betrifft das Problem der Ikonologie der Miniaturen, die den ersten Teil des des etwa 1140-1150 von Gratianus verfaßten Dekrets schmükken (vollständiger Titel: Concordia Discordantium Canonum). In diesem als "Pars Prima" bezeichneten Teil behandelt Gratianus unter anderem die Frage der gegenseitigen Beziehungen zwischen weltlicher und geistlicher Macht. In Causae II, q. 7 post c. XLI, § 3 unterstreicht er , anknüpfend an einen von Papst Gelasius (t 496) geäußerten Gedanken, die Existenz zweier unabhängiger und gleichrangiger Machtzentren. Sowohl das Regnum als auch das Sacerdotium besitzen einen ihren Aufgaben entsprechenden Macht- und Kompetenzbereich. Ein Ausdruck dieser Idee war die sich auf das Lukasevangelium (22, 35-38) stützende sog. Zwei-Schwerter-Theorie. Gratianus betont jedoch, dass die Kirche die Legitimität des weltlichen Herrschers begründet und diesen kontrolliert (V.XXIV, q. 1, c. XXXIX). Das Verhältnis von Regnum und Sacerdotum wurde von Gratianus recht eindeutig zum Ausdruck gebracht. Dennoch treten in den einzelnen Manuskripten des Dekrets von Gratianus diesbezüglich beträchtliche Unterschiede in der Ikonographie der Miniaturen von Pars Prima auf. Beeinflußt wurden diese Differenzen durch Zeit und Ort der Entstehung der jeweiligen Handschrift und im Zusammenhang damit auch durch die konkrete politische Situation. Wichtig ist auch das konkrete Milieu, in dem das Werk hergestellt oder bestellt wurde. Die den ersten Teil des Dekrets von Gratianus schmückenden Miniaturen unterstrichen entweder die Fülle der päpstlichen Macht - plenitudo potestatis (Exemplmn: Wien, Nationalbibliothek, Ms. 2069, f. 1) oder ein Gleichgewicht zwischen Regnum und Sacerdotum (Exemplum: Biblioteca Apostolica Vaticana, Ms. Lat. 1375, f. 1 ), oder aber die sakrale Stärke der königlichen Herrschaft, die auf die inneren Angelegenheiten der Kirche Einfluß nehmen konnte (Miniaturen aus dem Kreis von Meister Honore; Exemplum: Tours, Bibliotheque Minicipal, Ms. 558, f. 1 ).
Der Artikel behandelt eine Inkunabel aus den Beständen der Universitätsbibliothek der Katholischen Universität Lublin: Plutarchus Historiographus Liber de viris clarissimis: E greco sermone in latinum divisio plurimu[m] interpretationibus virorum illustrium translatus, redigiert von Johannes Campanus (†1477) und gedruckt um 14 72 in Straßburg von Adolf Rusch (t 1489). In dem für Polen grundlegenden Katalog: Incunabula quae in bibliothecis poloniae asservantur, hrsg. von A. Kawecka-Gryczowa, Wroclaw 1970, wird dieses Buch unter der Nr. 1912 als während des 2. Weltkrieges verschollen und nicht wieder aufgefunden erwähnt. In Wirklichkeit befand es sich jedoch die ganze Zeit über in der Universitätsbibliothek der Katholischen Universität Lublin, wo es allerdings irrtümlich als anonymer Druck aus dem 16. Jahrhundert katalogisiert wurde. Die im vor-liegenden Artikel präsentierten Forschungsergebnisse ermöglichten ihre Wiedereingliederung in den wissenschaftlichen Buchverkehr. Dieses Buch ist deshalb so wertvoll, weil es eines der ersten Beispiele für die Anwendung der Antiqua im Druck - in einem von Adolf Rusch entworfenen Letterschnitt - sowie eines der ersten Beispiele für die Edition klassischer Autoren in humanistischer Bearbeitung darstellt. Vom Gesichtspunkt der polnischen Kultur besteht der besondere Wert dieses Werkes darin, daß es dem 1501 verstorbenen Johannes Sommerfeld dem Älteren (auch Aesticampianus genannt) gehörte. In der Inkunabel finden wir seine eigenhändige Unterschrift in zwei Versionen seines Namens. Dieser Professor der Krakauer Akademie war einer der Propagatoren des Humanismus in Polen. Auf den Seiten dieses Werkes befinden sich neben den einzelnen Viten Anmerkungen von seiner Hand, welche davon zeugen, daß ihm dieses Buch in seiner wissenschaftlichen Arbeit eine große Hilfe war. Heute wurde das Buch unter der Signatur XV.265 in den Bestand der Inkunabeln der Universitätsbibliothek der Katholischen Universität Lublin aufgenommen.
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