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Prawo Kanoniczne
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1996
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vol. 39
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issue 1-2
187-198
PL
Die Rechte des Menschen stellen einen bestimmten Umfang von Berechtigungen, von Freiheit und Freiheitssinn dar, in welche keine Gewalt, keine Regierung, Organisation noch eine über die Gewaltmacht verfügende Einrichtung unter keinem Vorwand eingreifen kann. In formeller Hinsicht stellen die Rechte des Menschen das Gebiet des Verfassungs - und des Internationalen Rechts dar, dessen Aufgabe es ist, die Rechte des menschen auf eine institutionalisierte Weise zu verteidigen. In außerordentlichen Zuständen stellten diese Rechte und stellen nach wie vor eines der schwierigsten Problem in dem Prozeß der Entwicklung des internationalen Schutzes der menschlichen Rechte dar. Die Wahrnehmung der Rechte und der Freiheit kann zweierlei Beschränkungen: den gegenständlichen und den subjektbezogenen, unterzogen werden. Es geht hier nämlich um solche „Ausnahme” - Situationen, welche der Waffenkonflikt un der außerordentliche Zustand darstellen. Die internationalen Verträge über Menschenrechte legen auf die Staaten die Pflicht auf, die darin bestellten Rechte und Freiheit gegenüber eigenen Staatsbürgern bzw. gegenüber sämtlichen derer Rechtssprechung unterlegenen zu gewähren.  
Prawo Kanoniczne
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2003
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vol. 46
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issue 3-4
87-109
PL
Das Recht des Menschen auf religiöse Freiheit hat seine Grundlage in der Würde der Person. Die menschliche Person hat das Recht auf religiöse Freiheit. Dieses Recht der menschlichen Person auf religiöse Freiheit muss in der rechtlichen Ordnung der Gesellschaft so anerkannt werden, dass es zum bürgerlichen Recht wird. Der Schutz und die Förderung der unverletzlichen Menschenrechte gehört wesenhaft zu den Pflichten einer jeden staatlichen Gewalt. Die Staatsgewalt muss also durch gerechte Gesetze und durch andere geeignete Mittel den Schutz der religiösen Freiheit aller Bürger wirksam und tatkräftig übernehmen und für die Förderung des religiösen Lebens günstige Bedingungen schaffen. Endlich muss die Staatsgewalt dafür sorgen, dass die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, die als solche zum Gemeinschaft der Gesellschaft gehört, niemals entweder offen oder auf verborgene Weise nun der Religion willen verletzt wird und dass unter ihnen keine Diskriminierung geschieht.
Prawo Kanoniczne
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1995
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vol. 38
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issue 1-2
91-101
PL
Jeder Mensch besitzt seine angeborene Wuerde, welche sich damit verbidet, das er eine Person ist, das heisst ein mit dem Verstand und mit dem freien Willen beschenktes Wesen ist. Darueber hinaus besitzt der Mensch die uebernatuerliche Wuerde, welche sich aut die Tatsache der Schaffung und Erloesung stuetzt. Die Sorge Johannes Paulus des II. um den Menschen, um seine Zukunt und Entwicklung der durch ihn gebildeten Zivilisation gebietet dem Papst nicht nur das aufzudecken, was den Menschen in seiner Wuerde und seinen grundsaetzlichen Rechten beleidigt, jedoch Ihm gestattet. Prinzipien zu bestimmen, aut welche sich das gesellschaftliche und das wirtschattliche Leben stuetzen sollte, um den Geboter der Gerechtigkeit und der Liebe zu entsprechen. Indem man such zum Thema der menschlichen Wuerde und seiner Rechte aeussert soll man sich auch auf internationale Verpflichtungen in diesem Bereich, welche in rechtlichen internationalen Dokumenten enthalten sind, berufen. Denn das gemeinsame Wohl verpflichtet die Teilnehmer dieser Vertraege dazu, alle Rechte wahrzunehmen sowie alle Pflichten zu ertuellen.
Prawo Kanoniczne
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1995
|
vol. 38
|
issue 3-4
223-230
PL
Das Kriegsrecht has es zum Ziel, nach Möglichkeit die durch den Krieg verursachten Leiden zu beschränken und zu mildern. So bringt sie Kriegsbedürfnisse mit den menschlichen Erfordernissen in Einklang. Auf diese Weise unterscheidet es zwischen diesem, was erlaubt (legal) und was unerlaubt ist. Einen besonderen Schutz gewährt das Kriegsrecht den bestimmten Kategorien von Personen und Objekten. Hierfür gehören das geistliche Personal sowie Objekte des Religionskultes. Keine Person darf, sei es teilweise sei es vollständig, auf die ihr durch das Kriegsrecht und die zwischen den interessierten Staaten und den kämpfenden Seiten abgeschlossenen Verständigungen gewährten Rechte verzichten.
Prawo Kanoniczne
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2005
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vol. 48
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issue 1-2
57-72
PL
Der Fortschritt im Bereich der biomedischen Wissenschaften bringt außer vieler positiver Faktoren auch Bedrohungen mit sich - sowohl für das Individuum als auch für die Familie. Diese unermesslich großen Chansen wie auch Bedrohungen erwägend bearbeiteten die Mitgliedsstaaten des Europäischen Rates eine Bioethische Europakonvention. Auch viele andere internationale Dokumente enthalten Regelungen, die die Menschen - und Familienrechte gegenüber diesen Bedrohungen verteidigen. Als Vorbild in diesem Bereich dient auch die Sorge und das Engagement des Apostolischen Stuhls und die von ihm 1983 veröffentlichte Karte der Familienrechte.
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