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in the keywords:  Gewissensfreiheit
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Logos i Ethos
|
2014
|
issue 2(37)
153–175
DE
Die Freiheit aller Freiheiten, nämlich die Glaubens- und Gewissensfreiheit, ist heute in weiten Teilen unserer Welt bestritten und gefährdet. Tatsächlich aber kann nur die Gewährleistung der Freiheit in ihrer Grundform, der Freiheit des Gewissens als der Freiheit zum Glauben, den Menschen vor seiner geistigen und körperlichen Vereinnahmung durch Dritte – und damit vor Krieg und Bürgerkrieg schützen. Die Schutzbedürftigkeit der Freiheit gründet in einer Überzeugung, die einem sich selbst vernünftig vergewissernden Glauben entspricht – einem Bekenntnis mithin, das der Anerkennung durch den Einzelnen wie durch die Gemeinschaft bedarf, um wirksam zu werden. Anerkannt wird mit dieser Überzeugung die – aller Anerkennung vorausgehende – Behauptung der Würde des Menschen als einer unveräußerlichen, also immer schon vorausgesetzten Feststellung des Menschen über sich selbst. Der moderne Staat gründet sich in diesem Glauben als dem Bekenntnis, das Freiheit in ihrer positiven Dimension allererst ermöglicht. In unseren zeitgenössischen Verfassungen verdichtet sich dieses Bekenntnis zu einem unantastbaren Grundrecht – verfestigt also die ihm zugrunde liegende Überzeugung zu einer gesetzlichen, verbindlichen Regel. Diese Rechtsregel ist die Legitimationsbasis allen staatlichen Handelns, denn der Staat begründet allein über das Bekenntnis zur menschlichen Würde den Anspruch seiner Rechtmäßigkeit. Das aber heißt: Der Staat wurzelt im Bekenntnis zu einer Überzeugung, die ein –wenn auch im Recht verankerter – Glaube ist. In diesem Glauben findet sich der Grund seiner Gründung, den er niemals vergessen darf, ohne sich selbst und den Zweck seines Daseins aufzugeben.
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