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Johannes Paul II. war der 264. Bischof von Rom. Sein 26 Jahre und 6 Monate dauerndes Pontifikat war einer der längsten in der Kirchengeschichte. Während des Pontifikats von Johannes Paul II. kam es dank seiner Person zu vielen und mannigfaltigen Veränderungen auf der rechtlichen Ebene in der Kirche. Die in dieser Periode abgeschlossenen Konkordate führten vor allem zum rechtlichen Wandel in den juristischen Systemen der jeweiligen Staaten. Bevor der Verfasser des Artikels auf die gesetzgeberische Tätigkeit von Johannes Paul II. eingeht, behandelt er den Begriff der Universalkirche und die Kompetenzen des Bischofs von Rom. Nachdem Autor die sehr umfangreiche gesetzgeberische Aktivität von Johannes Paul II. analysiert hat, stellt er stellte fest, dass der Papst 14 Enzykliken, 15 apostolische Adhortationen, 11 apostolische Konstitutionen, 45 apostolische Briefe und den im Lichte der Tradition nach der autoritativen Interpretation des Vaticanum secundum bearbeiteten Katechismus der Katholischen Kirche herausgegeben hat. Zusätzlich nominierte er 231 Kardinäle (einen in pectore) und berief 15 Versammlungen der Bischofssynode (7 ordentliche und 8 spezielle). Johannes Paul II. ordnete viele Diözesen neu und schuf andere territoriale, kirchliche Einheiten (insbesondere in Osteuropa). Die Reform des Kirchenrechtskodexes führte er für die lateinische Kirche durch und promulgierte einen neuen Kanonenkodex der Ostkirchen. Er unterschrieb 76 Konkordaten. Kraft seiner Initiative gab er den Organen der Römischen Kurie viele normative Orientierungen. Durch die Analyse der sehr umfangreichen gesetzgebenden Tätigkeit von Johannes Paul II. kommt der Verfasser zu Recht zu der Feststellung, dass dieser Papst einer der großartigsten Gesetzgeber in der Geschichte der Universalkirche gewesen ist.
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