In diesem Artikel wird auf die gerichtlichen Schutzmittel eingegangen, die angewandt werden, um die Gesellschaft vor verbotenen Taten unzurechnungsfähiger Personen zu schützen. Diese gerichtlichen Zwangsmaßnahmen gehören wohl zu den schwerwiegendsten Problemen und zwar sowohl was die komplizierte Sachlage als auch was die soziale Relevanz betrifft. In dem Artikel werden nicht nur die heilenden, sondern auch die administrativen Maßnahmen behandelt. Zu den heilenden Maßnahmen gehört die Internierung in eine psychiatrische Anstalt. Zu den administrativen Maßnahmen gehören: Amts- bzw. Berufsausübungsverbot oder das Verbot einer wirtschaftlichen, erzieherischen, medizinischen Tätigkeit oder was die Erziehung, Bildung, Heilung und Versorgung von Minderjährigen betrifft, das Verbot des Aufenthalts in bestimmten Kreisen oder Orten oder das Verbot der Kontaktaufnahme mit bestimmten Personen oder das Verbot des Aufenthaltswechsels ohne gerichtliche Erlaubnis oder das Verbot der Benutzung eines Autos.