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Die A mnestie als ein Element im Prozeß gesam tgesellschaftlicher Integration ist bisher wenig erforscht, ihr spezifisch verfassungspolitischer Charakter, der sie von anderen Formen der Gnade unterscheidet, kaum erkannt. Anhand einer Fallstudie aus dem Bundesland Hessen wird aus einer verfassungstheoretischen Perspektive heraus der Versuch unternommen, die Spezifik von politischer A mnestie zu analysieren und konkrete Legitimitälskriterien zu rekonstruieren. Dabei werden in eher phänomenologischer W eise verschiedene Typen der Amnestie herausgearbeitet. Der hessische Vorgang läßt sich von da aus als Versuch beschreiben, partiell verbleibende soziale und politische Bruchstellen innerhalb einer w eitgehend normgeordneten gesellschaftlichen Wirklichkeit zu verarbeiten. Die von dieser Ebene her rekonstruierbaren Legitimitätskritenien erweisen sich als nur konkret historisch, also situativ auszufüllend, sic sperren sich gegen eine auf Verallgemeinerung zielende Verrechtlichung.