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Der Artikel beinhaltet die Abstammung des Grundsatzes actor sequitur forum rei im römischen Recht. Die Besprechung seines Wesens und seiner Bedeutung wurde auch nicht außer Acht gelassen. Man präsentierte und weiste auf lateinische Quellentexte hin, in denen dieses Grundsatz expressis verbis ausgedrückt wurde. Man präsentierte auch die Ausnahmen von der Regel. Der Autor hat fürden Vergleichsversuch zwischen den Anwendungen des Grundsatzes actor sequitur forum rei im römischen und gegenwärtigen polnischen Recht ebenfalls Platz gefunden.