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Die vorliegende Arbeit über die Bischöfliche Kurie in Luzk (1926-1939) bildet einen Beitrag zur Erforschung der Kanzleien kirchlicher Institutionen in der Zwischenkriegszeit. Die Ergebnisse der Untersuchungen können auch der richtigen Bearbeitung des Teil der Archivalien der Diözese Luzk dienen, die nach dem 2. Weltkrieg auf polnischem Gebiet verblieben sind. Darunter befindet sich auch eine fragmentarische Dokumentation, die von der Bischöflichen Kurie angefertigt wurde - insbesondere von der mit administrativen Aufgaben betrauten Abteilung, d.h. vom Generalvikariat. Diese heute bereits archivierten Akten bilden (zusammen mit den Akten des Bischöflichen Gerichts) ein Archivensemble, in dem die Akten des Generalvikariats eine von zwei Untergruppen bilden ( die zweite bilden die Akten des Bischöflichen Gerichts), während die Akten der einzelnen Sektionen (pro negotiis iurisdictionis voluntariae) in der Struktur dieses Ensembles Serien bilden werden.