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In den Jahren 1998 - 2000 wurden auf dem Gräberfeld drei Gräber freigelegt, die als Doppelgräber, so genannte Familiengräber, bezeichnet wurden. Es sind die Gräber mit folgenden Nummern: 66/99 und 70/99; 8/00 und 8a/00; 49/00 und 49a/00. In zwei ersten Fällen waren es gemeinsame Gräber einer Frau und eines Mannes, im dritten Fall das Grab eines Mannes und eines Kindes. Diese Gräber charakterisieren die gemeinsame, gleichzeitige Grablegung und Bestattung in gemeinsamer, geräumiger Grabgrube. In den früheren Jahren haben wir auf dem besprochenen Gräberfeld nur zwei solche Gräber festgestellt. Es sind Gräber mit folgenden Nummern: 68 - 69/94 — das Grab eines um 40, Lebensjahr gestorbenen Mannes und einer im 30 - 40. Lebensjahr gestorbenen Frau (Abb. 3,:1) und 80 - 80a/96 — das Grab eines um 25 - 30. Lebensjahr gestorbenen Mannes und einer im 30 - 35. Lebensjahr gestorbenen Frau (Abb. 3:2). Auf den Knochen der Toten wurden keine Veränderungen oder Verletzungen festgestellt, die auf gewaltsamen Tod eines oder beiden Toten hinweisen würden. Von den bisher veröffentlichten frühmittelalterlichen Gräberfeldern können wir zu den gemeinsamen Gräbern der Frau und des Mannes z.B. die Gräber aus Bazar Nowy, Woj. Mazowieckie (Abb. 4:7), Brześć Kujawski, Woj. Kujawsko-Pomorskie (Abb. 4:2), Kałdus, Woj. Kujawsko-Pomorskie (Abb. 4:1), Masłowice, Woj. Łodzkie (Abb. 4:5), Młodzikowo, Woj. Wielkopolskie (Abb. 4:4), Niemcza, Woj. Dolnośląskie (Abb. 4:8), Sowinki, Woj. Wielkopolskie (Abb. 4:3), Wierzenica, Woj. Wielkopolskie (Abb. 4:6) zählen. Ein anderes Beispiel der als gemeinsame anerkannten Gräber sind Gräber, die infolge der Grablegung — nach dem Ablauf einer gewissen Zeit — eines zweiten Toten in das ursprüngliche „Einzelgrab” entstandenen sind. Auf dem Gräberfeld in Dziekanowice wurden zwei gemeinsame Gräber freigelegt, in den der erste, in die Grabgrube gelegte Tote ein Mann war (Grab 13 - 14/95 und 79-79a/94) (Abb. 3:3,4). Im Jahre 1999 wurde das Grab eines Mannes (51/99) freigelegt, das infolge der Bestattung an derselben Stelle einer Frau (Grab 79/99) (Abb. 5) beschädigt wurde. Es wurden auch zwei anderen Gräber abgesondert, in den an den Füßen der gestorbenen Frauen die Knochen gelegt wurden, die den früheren männlichen Toten gehörten. Das Grab 50 - 50a/95 — eine im 45 - 50. Lebensjahr gestorbene Frau, an den Füßen die Knochenansammlung eines im 50 - 55. Lebensjahr gestorbenen Mannes (Abb. 6:1). Das Grab 40a-40b/96 — eine im 30 - 35. Lebensjahr gestorbene Frau, an den Füßen eine Knochenansammlung eines im 30 - 40. Lebensjahr gestorbenen Mannes (Abb. 6:2). Ein noch anderes Beispiel des gemeinsamen Familiengrabes ist das im Jahre 2000 freigelegte Grab eines Mannes und eines Kindes (Abb. 7). Es ist ein einziges Grab dieses Typs auf dem untersuchten Gräberfeld. Die vorgebrachten Beispiele der Doppelgräber sind nicht nur Ausdruck des Brauchtums und des Verhältnisses der Lebenden zu den Toten in der Zeit des Frühmittelalters. Es ist möglich, daß die gemeinsamen Gräber der Frauen und Männer die Ruhestätte der Eheleute sind, die zum Zeitpunkt des Todes zusammen lebten und zusammen bestattet wurden. Die erwähnten Doppelgräber sind ein Beweis für besondere Beziehungen zwischen zwei einander nahe stehenden Menschen. Gleichzeitig ist es ein Beispiel der Untersuchungsmöglichkeiten von Erscheinungen, deren direkte Beobachtung unmöglich ist.