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in the keywords:  17.-18. Jahrhundert
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In den Akten der aufdem Territorium des Archidiakonats Sącz (Sandez) in den Jahren 1595-1596 durchgeführten „Radziwiłł“-Visitation wird die Existenz von 36 Pfarrbibliotheken in diesem Archidiakonat erwähnt, welche „libros pro docendo populo“ enthielten. Unter den vielen dort aufgeführten Büchern befanden sich nur neun mit weltlichem Inhalt (weitere zwei enthielten Texte über Kirchenrecht und weltliches Recht). Vier von ihnen waren historische Arbeiten, zwei Wörterbücher und mit je einem Exemplar waren Rechtswissenschaften, Geographie und Epistolographie vertreten. Unter den Autoren dieser Werke befanden sich zwei Polen (Marcin Kromer und Jan Mączyński) sowie Valerius Maximus, Francesco Guicciardini, Ambrosius Calepinus, Justinian 1. der Große, Batholomäus Sibylla und Aeneas Sylvio Piccolomini (der spätere Papst Pius H.). Die Zahl der Titel mit weltlichem Inhalt zeugt von einem nur schwachen Interesse des Pfarrklerus an derartiger Literatur. Aus praktischen Gründen wurden hauptsächlich Arbeiten auf dem Gebiet des Predigtschaffens und der Theologie gesammelt, welche sozusagen das Arbeitswerkzeug dieser Geistlichen bildeten. Werke mit weltlichem Inhalt besaßen höchstens zweitrangige Bedeutung, auch wenn sie teilweise die Benutzung religiöser Bücher erleichterten und diese ergänzten. Aber ihre Anzahl in den Pfarreien war wahrscheinlich doch größer, denn im Falle mancher Büchersammlungen findet sich am Ende des Verzeichnisses eine Bemerkung, daß in der Bibliothek noch andere Bücher vorhanden waren, oft auch in handschriftlicher Form. Darunter konnten sich Titel mit weltlichen Inhalten befinden.
DE
Am Beispiel der vom Provinziallandtag des Gebiets Chełm in den Jahren 1648-1717 getroffenen Entscheidungen wird die Bedeutung des Mäzenats zur Unterstützung des Wirkens der Kirche und der Ordensgemeinschaften präsentiert. Dieses Mäzenat beruhte auf der fi nanziellen Subventionierung und der Freistellung bestimmter kirchlicher Einrichtungen von obligatorischen Leistungen zugunsten des Staates. Allerdings war es von vielen Faktoren abhängig. Zu den wichtigsten Umständen, die die Initiative der fi nanziellen Unterstützung einer bestimmten Einrichtung förderten, gehörten: das Vorhandensein eines entsprechenden Befürworters im Landtag (eines Wohltäters oder Stifters) sowie die Lage der Kirche oder des Klosters selbst, am besten in der Nähe des Ortes, an dem der Landtag zusammenkam. Nur selten wurden Privatpersonen subventioniert, öfter dagegen verschiedene kirchliche und Priesterbruderschaften. Außerdem konnten gewöhnlich diejenigen Ordensgemeinschaften mit der Freigiebigkeit des Landtags rechnen, die eine bestimmte Funktion im Gebiet Chełm erfüllten (z.B. stellten sie Kirchen als Beratungsstätten zur Verfügung, leiteten Armenhäuser und Hospize oder pfl egten Kranke und Verwundete). Auch auf dem Forum des Reichstages (des Sejm) der Adelsrepublik Polen in der Zeit vor den Polnischen Teilungen wurde versucht, die fi nanziellen Schwierigkeiten der Kirche zu beheben. Aber das geringe Interesse der Deputierten an solchen Angelegenheiten sowie die überaus häufi ge Unterbrechung der Reichstage bewirkten, daß diese Problematik öfter bei den Beratungen der Landtage als der Reichstage behandelt wurde und daß die größten, die Kirche quälenden Probleme dort gelöst wurden. Sporadisch überwiesen die Bewohner von Chełm auch Geld an kirchliche Einrichtungen, die außerhalb des Chełmer Landtagsbezirks lagen. Im Berichtszeitraum wurden lediglich das Paulinerkloster in Jasna Góra (Tschenstochau) sowie die polnische Kirche in Rom mit angeschlossenem Spital fi nanziell unterstützt. Für die Ablehnung der Zuwendung jeglicher fi nanzieller Hilfe war meistens das Fehlen von Geldmitteln für diesen Zweck verantwortlich. Aus denselben Gründen kam es auch oft zu Verzögerungen bei der Überweisung der bewilligten Gelder an bestimmte Kirchern und Klöster.
DE
Die nach Magdeburger Recht gegründete königliche Stadt Urzędów zählte im Jahre 1405 2400 Einwohner und war nach Lublin die zweitgrößte Stadt der Lubliner Region. Negativ wirkten sich auf die Einwohnerzahl Urzędóws der Kosakenaufstand und der Krieg mit Schweden Mitte des 17. Jahrhunderts aus. Nach der Lustration von 1653 hatte Urzędów im Jahre 1662 (einschließlich der Vorstädte) nur 598 Einwohner. In den Jahren 1682, 1689, 1718 und 1748 wohnten in Urzędów einschließlich der Vorstädte damals entsprechend 960, 1020, 1080 bzw. 1260 Personen. 1780 lebten 1620 Katholiken in der Stadt. Im Jahre 1787 betrug die Bevölkerung von Urzędów (ohne Vorstädte) 1704 Einwohner. Sie wohnten vorwiegend in Bęczyn (390 Personen), dann in der Stadt Urzędów (338), Zakościelny (294), Miklaszewski (226), Rankowski (171), Przedmieście Krakowskie (162) Sowie Góry (123). Während der Visitation von 1801 betrug die Zahl der Katholiken in der Stadt etwa 1540 Personen. Die in der Stadt lebenden Personen wurden als Stadtbürger bezeichnet, aber im Falle von Urzędów war dieser Begriff, insbesondere an der Wende des 16. zum 17. Jahrhundert, für das Stadtzentrum selbst reserviert. Die Bürger der Vorstädte wurden als Vorstadtbürger bezeichnet. Urzędów entwickelte sich von einem starken Handwerks- und Handelszentrum mit solider Landwirtschaft am Ende des 16. Jahrhunderts zu einer typischen Agrarsiedlung im ausgehenden 18. Jahrhundert, in der die heruntergekommenen Zünfte (die sich im 15. und 16. Jahrhundert intensiv entwickelt hatten) sowie die immer weniger zahlreichen Handwerker, Kaufleute und I-ländler die lasndwirtschaftlichen Aktivitäten der Bewohner nur noch ergänzten. Der Landwirtschaft widmeten sich vor allem die Vorstadtbürger; die Handwerker und Kaufleute wohnten in der Regel im Stadtzentrum. Die bestsituiertesten Stadtbürger wohnten am Ringplatz und in den ihn umgebenden Straßen. Eine bedeutsame Rolle im Leben der Bewohner von Urzędów spielte der Klerus. Bis zum Ende des 17. Jahrhunderts weilten in der Regel vier Priester in Urzędów: der Pfarrer, zwei Vikare und ein Spitalpräposit, seit Beginn des 18. Jahrhunderts auch ein Rosenkranzpräbendar. Diese Geistlichen bildeten zusammen mit dem Lehrer einen kleinen, elitären und durchaus gebildeten sozialen Stand mit großem Einfluß auf die Gemeindeglieder. Eine besondere, privilegierte soziale Gruppe bildeten die Inhaber der Verwaltungs- und Gerichtsgewalt in der Stadt. Dazu gehörten der Bürgermeister, der Präsident, der Landrat, die Ratsherren, der Schreiber, der Richter, der Advokat, die Schöffen, der Kassierer, die Stadtvögte, der Posthalter, der Büttel sowie die Steuereintreiber. Eine Sonderstellung nahmen die städtischen Ärzte ein. Das waren keine wirklichen Mediziner mit ärztlicher Hochschulbildung, sondern nur zur Ausübung des Arztberufes angelernte Kräfte, die als Bader oder Feldseher bezeichnet wurden. Bis in die dreißiger Jahre des 18. Jahrhunderts war Urzędów eine in nationaler und religiöser Hinsicht homogene Stadt. Diese "ethnische Reinheit" garantierte der Stadt das ihr 1566 von König Sigismund August verliehene Privileg "de non tolerandis Judaeis", das den Angehörigen der mosaischen Religion verbot, sich in Urzędów anzusiedeln. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts wurde dieses Privileg von den Landräten von Urzędów gebrochen, die gegen die Interessen der hiesigen Bürger jüdische Ansiedler nach Urzędów holten, welche sofort mit den christlichen Bürgern in Konflikt gerieten. Diese zahlenmäßig kleine, in der Regel nur ein gutes Dutzend Personen zählende jüdische Gemeinschaft in Urzędów war sehr aktiv. Nachdem die Juden im 17. Jahrhundert die Juden das Propinationsmonopol erlangt hatten, begannen sie mit der Herstellung und dem Vertrieb von Alkohol; die meisten von ihnen waren Schankwirte und Verwalter der Landratsbrauereien, einige handelten auch mit Fleisch.
DE
In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts befaßten sich die Adelsversammlungen in der Res Publica sehr oft mit dem Problem der Regelung der gegenseitigen Beziehungen mit den Kirchen unterschiedlicher Konfessionen. Die wichtigste Quelle der Konflikte bildete die Besteuerung des Klerus durch den Staat. Die von den Geistlichen gezahlten persönlichen Steuern waren für den Schutz des Staates und für die Finanzierung von Kriegskampagnen bestimmt. Wegen der recht hohen Summen, die damals zu diesem Zweck ausgegeben wurden, widersetzte sich die Kirche dieser Besteuerung mehrfach. Eine Lösung sollte die Verabschiedung einer Reihe von Sejmkonstitutionen im Jahre 1635 bringen, der sogenannten "Compositio inter status". Sie regelten die mit dem Landerwerb durch die Kirche, der Erhebung der Rente (den sogenannten "Wiederkäufen") und dem Gerichtswesen im Streit zwischen Adel und Geistlichkeit verbundenen Angelegenheiten sowie das Problem der Erhebung des Zehnten. In der Praxis blieben diese nur formalrechtlich geltenden Konsitutionen unwirksam, und diese Angelegenheiten wurden alle durch Versammlungen des örtlichen Adels entschieden. Der vorliegende Artikel präsentiert den diesbezüglichen Standpunkt des Chehner Landadels, einer von mehreren Versammlungen der Ruthenischen Wojewodschaft der Adelsrepublik. Er behandelt die von den Geistlichen gezahlten Steuern (Herdsteuer, Kopfsteuer) sowie die Verpflichtungen der Kirche zur Landesverteidigung (Winter-Unterhaltssteuer, Landsturm) und präsentiert die Einstellungen der Adelsversammlungen zur "Compositio inter status".
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