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Entsprechend dem Recht vieler Staaten sowie dem internationalen Recht ist das kulturelle Erbe der Nation ein Kulturgut, das sowohl in Friedens- als auch in Kriegszeiten zu schützen ist. Infolge der Erfahrungen zweier Weltkriege wurden im Rahmen der UNESCO Schritte zur Kodifikation im Bereich der Kulturgüter unternommen. Den ersten Rechtsakt zum Schutz der Kunst- und Kulturdenkmäler auf dem Territorium des wiederentstehenden polnischen Staates bildete ein entsprechendes Dekret vom 31. Oktober 1918. Die darauffolgenden Rechtsakte waren bereits viel umfassender, und die Verordnungen von 1962 und 1990 schließlich lieferten eine gebührende Rechtsgrundlage für den Schutz der Kulturgüter, die der Gesetzgebung in den anderen europäischen Ländern in nichts nachsteht. Während der Kriege und in der Teilungszeit wurden viele polnische Kulturgüter geraubt und ins Ausland geschafft. Nur wenige von ihnen konnten zurückgewonnen werden. Die größten Verluste und Zerstörungen erlitt Polen (in der Zeit vor den Teilungen) während der Schwedenkriege. Danachen wurde die polnische Kultursubstanz von den Teilungsmächten Rußland, Preußen und Österreich stark geschmälert. Auf der Pariser Friedenskonferenz im Jahre 1919 wurde der Versuch unternommen, die geraubten Kulturgüter zurückzugewinnen. In den Jahren des 2. Weltkrieges wurden die polnischen Kulturbestände in bislang unerhörtem Maße geraubt und zerstört. Die polnischen Ansprüche Deutschland gegenüber konnten nach dem Kriege nur zum Teil befriedigt werden. Es gelang auch nicht, die Frage der Rückgabe der von der Sowjetunion beschlagnahmten polnischen Kulturgüter zu lösen, und der Restitutionsprozeß nahm die Form sporadischer einseitiger Akte an. Infolge der politischen Veränderungen in Mittelosteuropa ist die Frage der Rückgabe der Kulturgüter wieder lebendig geworden.
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